Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die verantwortliche Stelle in Deutschland für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen, die auf Bildträgern gespeichert sind. Seit Inkrafttreten des Jugendschutzgesetzes im Jahre 2003 ist der Verkauf von Computer- und Videospielen an Kinder und Jugendliche nur zulässig, wenn diese durch die Obersten Landesjugendbehörden eine Alterskennzeichnung erhalten haben.

Die Alterskennzeichnung wird durch einen Vertreter der für den Jugendschutz zuständigen Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) erteilt, der in den Gutachtergremien der USK mitwirkt und auf Grundlage der Prüfung durch die USK die Alterskennzeichnung erteilt. Die Alterskennzeichnung erfolgt nach verschiedenen Altersstufen, die im Jugendschutzgesetz festgeschrieben sind. Die Alterskennzeichnung wird durch die nachfolgenden Prüfkennzeichen, die auf der Verpackung des Spiels und auf dem Bildträger deutlich erkennbar abgedruckt sein müssen, kenntlich gemacht.

Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Freigegeben ab sechs Jahren
Freigegeben ab zwölf Jahren
Freigegeben ab sechzehn Jahren
Keine Jugendfreigabe